Gesundheitswesen
Berechtigung nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV)
Mit diesem Zertifikat sind wir als IT-Dienstleister berechtigt, Projekte in Krankenhäusern auf ihre Förderfähigkeit nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6, 8 und 10 KHSFV und dem Krankenhausfinanzierungsgesetz zu beurteilen.